Mofa
Einspurige, einsitzige Kraftfahrzeuge mit max. 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
Mindestalter: 15 Jahre
Theoretische Ausbildung
6 Doppelstunden zu 90 min.
Praktische Ausbildung
mind. 2 Übungseinheiten zur Fahrzeugbeherschung auf verkehrsarmen Plätzen (Ausbildung nur auf eigenem Fahrzeug möglich).
Theoretische Prüfung - bei bestandener Prüfung erfolgt die Ausstellung einer Mofa-Prüfbescheinigung