Kleinkraftrad (Klasse AM)
- Kleinkafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 50cm³ Hubraum und 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 4 kW bei Elekktroantrieb
- Fahrräder mit Hilfsmotoren und max. 45 km/h und 50 cm³
- drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit max. 45 km/h und 50 cm³ bzw. 4 kW bei Elektroantrieb oder im Falle anderer Verbrennungsmotoren
Mindestalter: 16 Jahre
Theoretische Ausbildung
12 Doppelstunden Theorieuntericht, Grundstoff zu je 90 min.
2 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht zu je 90 min.
Die theoretische Prüfung erfolgt frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters.
Praktische Ausbildung
ohne gesetzliche vorgeschriebene Sonderfahrten
Die praktische Prüfung (45 min.) kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters erfolgen.