LKW (Klasse C1)
- Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A, mit mehr als 3500 kg, jedoch maximal 7500 kg zulässiger Gesamtmasse und maximal 8 Fahrgastsitzplätzen, außer Fahrersitz, auch mit Anhänger von max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
LKW + Anhänger (Klasse C1E)
- Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, Zuggesamtmasse jedoch max. 12.000 kg
- Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse, Zuggesamtmasse jedoch max. 12.000 kg
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz der Klasse C1 erforderlich
Theoretische Ausbildung
6 Doppelstunden Theorieuntericht, Grundstoff zu je 90 min.
6 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht zu je 90 min. für Klasse C1
Die theoretische Prüfung erfolgt im Anschluss, jedoch frühstens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters.
Praktische Ausbildung
mit Übungsstunden nach Bedarf und folgenden gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten:
Nur Klasse C1:
3 x 45 min. Überlandfahrt
1 x 45 min. Autobahnfahrt
1 x 45 min. Nachtfahrt
Bei gleichzeitiger Ausbildung von Klasse C1 und C1E:
solo:
1 x 45 min. Überlandfahrt
1 x 45 min. Autobahnfahrt
Zug:
3 x 45 min. Überlandfahrt
1 x 45 min. Autobahnfahrt
2 x 45 min. Nachtfahrt
Die praktische Prüfung (75 min.) kann frühstens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters erfolgen.
Die bestandene praktische Prüfung der Klasse C1 ist Voraussetzung für die praktische Prüfung der Klasse C1E